KI-Angriffe

Auch die kriminellen werden immer besser. Früher konnte man Spam und Phishing relativ einfach erkennen. Heute muss man die Mitarbeiter schon gut schulen damit man diese Gefahr minimieren kann.

Diese Erkenntnis ist der erste Schritt. 

 

Einige Beispiele: 

Wir erhalten immer mehr Pakete. Es werden somit Paket-E-Mails auch mit Schadsoftware versendet, welche nicht vom Paketdienstleister stammen. Daher soll man generell diese E-Mails nicht öffnen. 

Tipp: Man kann über z.B. Webplattformen der Dienstleister den Status abfragen.

 

Mittlerweile werden auch alte E-Mails von KI ausgewertet und man bekommt von einem „alten Bekannten“ eine Mail mit Anlage welche man dringend öffnen soll. Genau dies sollte man nicht machen.

 

Beispiel-E-Mails:

Eine Antwort 2021 auf eine reale E-Mail von 2017!

Von angeblich: belinda94&t-online de jedoch ein mailto an mark@noblehousedesign.com.au

mit einer ZIP-Datei als Anlage:

prepared(16).zip (34KB)

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: belinda94&t-online de [mailto:mark@noblehousedesign.com.au]
Gesendet: Montag, 15. März 2021 12:46
An: T.Volkert <tv@generationengemeinde.de>
 Betreff: ***SPAM (Score: 9.29)*** Re: AW: Dokumentation Reparatur- und Ideen- Caf

 

Guten Nachmittag! Genau wie Sie es gewünscht haben, habe ich Ihnen einige notwendige Dokumente gefunden und sie dem Brief beigefügt. Falls Sie solche Informationen benötigen, wissen Sie bereits, wer sie bereitstellen kann. 

  On 2017-07-30 08:07, T.Volkert wrote:

> Hallo,

> danke f r die E-Mail. Am einfachsten ist, die Bilder von der Webseite 

> verwenden.

> W nsche noch viel Spa  bei der Erstellung der  bersicht. 

> Bis 

> MfG aus dem sonnigen M nster  ;-)

> TV

Tipp: Private E-Mail niemals im geschäftlichen Umfeld bearbeiten. Unaufgeforderte E-Mails einfach löschen / Anlagen NIE anklicken, oder z.B. telefonisch nachfragen um was es sich in der Anlage handelt. 



Künstliche Intelligenz / KI oder auch AI

Thema künstliche Intelligenz “ ( auch „KI“ oder „Artificial Intelligence“ – „AI“)

 

Entschließung der 97. Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder

Hambacher Schloss 3. April 2019

Hambacher Erklärung zum Thema Künstlichen Intelligenz

Systeme der Künstlichen Intelligenz stellen eine substanzielle Herausforderung für Freiheit und Demokratie in unserer Rechtsordnung dar. 

Künstliche Intelligenz und Datenschutz

  • „Künstliche Intelligenz“ ( auch „KI“ oder „Artificial Intelligence“ – „AI“) 
  • Eine allgemeine anerkannte Definition des Begriffs Künstliche Intelligenz existiert bisher nicht. 
  • Nach dem Verständnis der Bundesregierung geht es bei KI darum, „technische Systeme so zu konzipieren, dass sie Probleme eigenständig bearbeiten und sich selbst auf verändernde Bedingungen einstellen können. Diese Systeme haben die Eigenschaft, aus neuen Daten zu „lernen“ (…)“

Datenschutzrechtliche Anforderungen an Künstliche Intelligenz 

Die wichtigen rechtlichen Vorgaben der DS-GVO müssen eingehalten werden. Sie dienen dem Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen.

  • KI darf Menschen nicht zum Objekt machen
  • KI darf nur für verfassungsrechtlich legitimierte Zwecke eingesetzt werden und das Zweckbindungsgebot nicht aufheben
  • KI muss transparent, nachvollziehbar und erklärbar sein 
  • KI muss Diskriminierungen vermeiden
  • Für KI gilt der Grundsatz der Datenminimierung
  • KI braucht Verantwortlichkeit 
  • KI benötigt technische und organisatorische Standards

Die Datenschutzaufsichtsbehörden überwachen die Anwendung des Datenschutzrechts, setzt es durch und haben die Aufgabe, bei der Weiterentwicklung für einen effektiven Grundrechtsschutz einzutreten. 


© 2023 LovoSoft GmbH